Neue Testverordnung ab dem 11.10.2021:
Die Antigenschnelltests sind kostenpflichtig.
Anspruch auf einen kostenlosen Antigentest habennur folgende asymptomatische Personen:
- Kinder bis zum zwölften Lebensjahr (bzw. Kinder, die in den letzten drei
Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind) (§4a Satz 1 der TestV) - Personen, die wegen medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden können,
insbesondere Schwangere im 1. Schwangerschaftsdrittel (§4a Satz 2 der TestV) - mit Frist bis zum 31. 12.2021:
- Personen unter 18 Jahren (§4a Satz 3 der TestV)
- zum Zeitpunkt der Testung Schwangere ab dem 4. Monat (§4a Satz 3 der TestV)
- Studierende, die mit einem anderen, als vom PEI genannten Covid-19 Impfstoff geimpft wurden (z.B. im Ausland) (§4a Satz 3 der TestV)
- Teilnehmer an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Covid-19 Impfstoffen
- Personen, die sich in Quarantäne auf Grund einer nachgewiesenen SARS-CoV-2
Infektion befinden, wenn der Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich
ist (§4a Satz 5 der TestV) - Kontaktpersonen von infizierten Personen mit Nachweis durch Arzt oder
Gesundheitsamt (§2 der TestV) - Schwangere bzw. Stillende bis zum 10.12.2021
Zum Nachweis der Berechtigung auf einen kostenlosen Test muss eine Bescheinigung vorgelegt werden. Dies kann folgende Unterlage sein:
- Mutterpass
- ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis des Geburtsdatums (Personalausweis) bzw. bei Minderjährigen ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis
- bei medizinischer Kontraindikation ein ärztliches Zeugnis im Original
- Beauftragung des Gesundheitsamtes
Der Preis für einen kostenpflichtigen Test beträgt: 13 € / Test