Covid-19 PoC – Antigen – Schnelltest UPDATE

Neue Testverordnung ab dem 11.10.2021:

Die Antigenschnelltests sind kostenpflichtig.

Anspruch auf einen kostenlosen Antigentest habennur folgende asymptomatische Personen:

  • Kinder bis zum zwölften Lebensjahr (bzw. Kinder, die in den  letzten drei
    Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind) (§4a Satz 1 der TestV)
  • Personen, die wegen medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden können,
    insbesondere Schwangere im 1. Schwangerschaftsdrittel (§4a Satz 2 der TestV)
  • mit Frist bis zum 31. 12.2021:
    • Personen unter 18 Jahren (§4a Satz 3 der TestV)
    • zum Zeitpunkt der Testung Schwangere ab dem 4. Monat (§4a Satz 3 der TestV)
    • Studierende, die mit einem anderen, als vom PEI genannten Covid-19 Impfstoff geimpft wurden (z.B. im Ausland) (§4a Satz 3 der TestV)
  • Teilnehmer an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Covid-19 Impfstoffen
  • Personen, die sich in Quarantäne auf Grund einer nachgewiesenen SARS-CoV-2
    Infektion befinden, wenn der Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich
    ist (§4a Satz 5 der TestV)
  • Kontaktpersonen von infizierten Personen mit Nachweis durch Arzt oder
    Gesundheitsamt (§2 der TestV)
  •  
  • Schwangere bzw. Stillende bis zum 10.12.2021

Zum Nachweis der Berechtigung auf einen kostenlosen Test muss eine Bescheinigung vorgelegt werden. Dies kann folgende Unterlage sein:

  • Mutterpass
  • ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis des Geburtsdatums (Personalausweis) bzw. bei Minderjährigen ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis
  • bei medizinischer Kontraindikation ein ärztliches Zeugnis im Original
  • Beauftragung des Gesundheitsamtes

Der Preis für einen kostenpflichtigen Test beträgt: 13 € / Test